Staatlich geprüfter
Gastronom
Staatlich geprüfte
Gastronomin
in der
Fachschule für Gastronomie
Der
Bildungsgang in Kürze:
Betriebswirtschaftliche Aufstiegs-Weiterbildung Hand in Hand mit der
Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Gastgewerbe ist seit
fast dreißig Jahren das Markenzeichen der Fachschule
für Gastronomie. Sie bereitet auf die Übernahme von
Führungspositionen in operativ bestimmten
Tätigkeitsfeldern vor, sei es als selbständiger
Gastronom im eigenen Unternehmen, sei es als gehobener und leitender
Angestellter. Praktiker auf Meisterniveau mit
betriebswirtschaftlichem Hintergrund werden in allen Bereichen der
Hotellerie und Gastronomie, im Catering und der Zulieferindustrie
gesucht.
Die mehr als 1200 Stunden Präsenzunterricht verteilen sich auf
die wichtigsten Bereiche der Unternehmensführung, eine
Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Deutsch in
Verbindung mit Informationsmanagement und natürlich zu einem
großen Teil auf intensive Fachtheorie und –praxis.
Dieser Unterricht wird in den gut ausgestatteten Praxisräumen
der Schule erteilt, in denen am Ende des Schuljahrs die praktische
Meisterprüfung in der Regie der Industrie- und Handelskammer
durchgeführt wird. Die Abschlussprüfung zum Gastronom
wird von der Industrie- und Handelskammer als theoretischer Teil der
Meisterprüfung anerkannt.
Die
rechtliche Grundlage:
Schulversuchsbestimmung des Kultusministeriums
Baden-Württemberg vom 16.03.1988, zuletzt geändert am
14.07.2004
Die
Aufnahmevoraussetzungen:
- Hauptschulabschluss mit Fremdsprache oder höher
- Abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen
Ausbildungsberuf des Hotel- und Gaststättengewerbes
- Anschließende einschlägige
Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren. Bewerber aus
zweijährigen Ausbildungsberufen können mit vier
Jahren Berufstätigkeit und nach einem Fachgespräch
aufgenommen werden.
- Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist,
müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
- Bewerber ohne Berufsausbildung können nach acht
Jahren einschlägiger Berufstätigkeit mit Zustimmung
des Regierungspräsidiums (in Verbindung mit einer
Abschlussprüfung nach § 40 Abs. 2 des
Berufsbildungsgesetzes) aufgenommen werden.
Die Stundentafel:
| Fächer |
Stunden |
| Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Recht und Steuern |
3 |
| Unternehmensführung mit Marketing und Rechnungswesen |
6 |
| Personalwirtschaft mit Arbeitsrecht |
4 |
| Kommunikation und Informationsmanagement |
4 |
| Fremdsprachen: Englisch oder Französisch |
2 |
| Wahlpflichtbereich |
Fachkundliche Anwendungen
- Schwerpunkt Küche,
- Schwerpunkt Restaurant oder
- Schwerpunkt Hotel
|
9 |
Fachkundliches Ergänzungsfach
- Schwerpunkt Küche,
- Schwerpunkt Restaurant oder
- Schwerpunkt Hotel
|
2 |
|
Zusatzfach (aus dem Angebot der Schule) |
2 |
| Wochenstunden
im Pflichtbereich |
32 |
| Wahlbereich |
Zusatzfach (aus dem Angebot der Schule),
z.B. AEVO |
2 |
| Weitere
Wahlfächer je nach Lehrerversorgung |
|
Die
Unterrichtsinhalte:
- Unternehmensführung mit Marketing und
Rechnungswesen
Marktorientierte Unternehmensführung, Beschaffung und
Lagerhaltung, Leistungserstellung, Absatzwirtschaft, Finanzwirtschaft,
betriebswirtschaftliche Auswertung, Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und
Leistungsrechnung
- Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Recht und Steuern
Wirtschaftsordnung, Wirtschaftlichkeitsprinzip, Verträge mit
Lieferanten und Gästen, steuerrechtliche Grundzüge,
aktuelle Themen
- Personalwirtschaft mit Arbeitsrecht
Mitarbeiterführung, Arbeitsrecht, Jugendkunde und
Berufsausbildung
- Kommunikation und Informationsmanagement
Rhetorik, Gesprächsführung, Korrespondenz,
Präsentations- und Moderationstechnik, Datenverarbeitung
- Englisch oder Französisch
Kommunikationsfertigkeiten, Landeskunde, Korrespondenz, Fachthemen
- Fachkundliche Anwendungen
Getrennte Inhalte für angehende Küchen-, Restaurant-,
Hotelmeister.
Gäste beraten, empfangen und beherbergen, Mitarbeiter
führen und fördern, Arbeitsabläufe in Hotel,
Küche und Restaurant planen, durchführen und
kontrollieren. Produkte beschaffen und pflegen, Planen, Organisieren
und Vermarkten von Leistungen, fachpraktische Anwendungen
- Fachkundliches Ergänzungsfach
Getrennte Inhalte für angehende Küchen-, Restaurant-,
Hotelmeister, z.B. Restaurantkunde für Köche und
Hotelfachleute
- Wahlpflichtfach
Ausbildereignung oder aus dem Angebot an Zusatzfächern der
Schule
Dazu besteht die Möglichkeit, freiwillig an
ergänzenden Seminaren und Exkursionen teilzunehmen.
Die Zusatzqualifikationen:
Mit erfolgreichem Abschluss des Faches Ausbildereignung wird die
Ausbildereignung zuerkannt.
Mit ausreichenden Leistungen in der Abschlussprüfung zum
Gastronomen ist der theoretische Teil der Meisterprüfung im
Gastgewerbe als Küchenmeister, Restaurantmeister oder
Hotelmeister abgelegt. Mit Bestehen der praktischen
Meisterprüfung wird der Meistertitel erworben.
Bewerbern mit mindestens drei Monaten Berufserfahrung im Ausland steht
die Teilnahme an der Prüfung zum Europäischen
Management-Diplom der Hotelfachschulvereinigung EURHODIP offen.
Die schulische Organisation:
Der Präsenzunterricht erfolgt i.d.R. im Klassenverband.
Schultage sind Montag bis Freitag, zwischen 7.45 Uhr und ca. 13.00 Uhr.
Je nach Fächerwahl muss mit Unterricht an einem bis drei
Nachmittagen gerechnet werden. Es gilt die Ferienregelung von
Baden-Württemberg.
Das Bewerbungs- und
Auswahlverfahren:
Bewerbungen für das im September beginnende Schuljahr
müssen bis zum 1. März vollständig
vorliegen. Ein eventuelles Auswahlverfahren richtet sich nach der
Bewertungszahl, die sich aus dem Durchschnitt von Ausbildungs- und
Berufsschulzeugnis ergibt.
Die Kosten:
Der Schulbesuch ist kostenpflichtig. Hinzu
kommen Kosten für Lehr- und Lernmittel. Nähere Informationen finden Sie im Hauptmenu unter
"Kosten".