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Staatlich geprüfter Gastronom
Staatlich geprüfte Gastronomin

 

in der
Fachschule für Gastronomie


Der Bildungsgang in Kürze:

Betriebswirtschaftliche Aufstiegs-Weiterbildung Hand in Hand mit der Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Gastgewerbe ist seit fast dreißig Jahren das Markenzeichen der Fachschule für Gastronomie. Sie bereitet auf die Übernahme von Führungspositionen in operativ bestimmten Tätigkeitsfeldern vor, sei es als selbständiger Gastronom im eigenen Unternehmen, sei es als gehobener und leitender Angestellter. Praktiker auf Meisterniveau mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund werden in allen Bereichen der Hotellerie und Gastronomie, im Catering und der Zulieferindustrie gesucht.

Die mehr als 1200 Stunden Präsenzunterricht verteilen sich auf die wichtigsten Bereiche der Unternehmensführung, eine Fremdsprache (Englisch oder Französisch), Deutsch in Verbindung mit Informationsmanagement und natürlich zu einem großen Teil auf intensive Fachtheorie und –praxis. Dieser Unterricht wird in den gut ausgestatteten Praxisräumen der Schule erteilt, in denen am Ende des Schuljahrs die praktische Meisterprüfung in der Regie der Industrie- und Handelskammer durchgeführt wird. Die Abschlussprüfung zum Gastronom wird von der Industrie- und Handelskammer als theoretischer Teil der Meisterprüfung anerkannt.

Die rechtliche Grundlage:

Schulversuchsbestimmung des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 16.03.1988, zuletzt geändert am 14.07.2004

Die Aufnahmevoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluss mit Fremdsprache oder höher
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen Ausbildungsberuf des Hotel- und Gaststättengewerbes
  • Anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren. Bewerber aus zweijährigen Ausbildungsberufen können mit vier Jahren Berufstätigkeit und nach einem Fachgespräch aufgenommen werden.
  • Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
  • Bewerber ohne Berufsausbildung können nach acht Jahren einschlägiger Berufstätigkeit mit Zustimmung des Regierungspräsidiums (in Verbindung mit einer Abschlussprüfung nach § 40 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes) aufgenommen werden.

Die Stundentafel:

Fächer Stunden
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Recht und Steuern 3
Unternehmensführung mit Marketing und Rechnungswesen 6
Personalwirtschaft mit Arbeitsrecht 4
Kommunikation und Informationsmanagement 4
Fremdsprachen: Englisch oder Französisch 2
Wahlpflichtbereich
Fachkundliche Anwendungen
  • Schwerpunkt Küche,
  • Schwerpunkt Restaurant oder
  • Schwerpunkt Hotel
9
Fachkundliches Ergänzungsfach
  • Schwerpunkt Küche,
  • Schwerpunkt Restaurant oder
  • Schwerpunkt Hotel
2
Zusatzfach (aus dem Angebot der Schule) 2
Wochenstunden im Pflichtbereich 32
Wahlbereich
Zusatzfach (aus dem Angebot der Schule),
z.B. AEVO
2
Weitere Wahlfächer je nach Lehrerversorgung  


Die Unterrichtsinhalte:

  • Unternehmensführung mit Marketing und Rechnungswesen
    Marktorientierte Unternehmensführung, Beschaffung und Lagerhaltung, Leistungserstellung, Absatzwirtschaft, Finanzwirtschaft, betriebswirtschaftliche Auswertung, Finanzbuchhaltung sowie Kosten- und Leistungsrechnung
  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Recht und Steuern
    Wirtschaftsordnung, Wirtschaftlichkeitsprinzip, Verträge mit Lieferanten und Gästen, steuerrechtliche Grundzüge, aktuelle Themen
  • Personalwirtschaft mit Arbeitsrecht
    Mitarbeiterführung, Arbeitsrecht, Jugendkunde und Berufsausbildung
  • Kommunikation und Informationsmanagement
    Rhetorik, Gesprächsführung, Korrespondenz, Präsentations- und Moderationstechnik, Datenverarbeitung
  • Englisch oder Französisch
    Kommunikationsfertigkeiten, Landeskunde, Korrespondenz, Fachthemen
  • Fachkundliche Anwendungen
    Getrennte Inhalte für angehende Küchen-, Restaurant-, Hotelmeister.
    Gäste beraten, empfangen und beherbergen, Mitarbeiter führen und fördern, Arbeitsabläufe in Hotel, Küche und Restaurant planen, durchführen und kontrollieren. Produkte beschaffen und pflegen, Planen, Organisieren und Vermarkten von Leistungen, fachpraktische Anwendungen
  • Fachkundliches Ergänzungsfach
    Getrennte Inhalte für angehende Küchen-, Restaurant-, Hotelmeister, z.B. Restaurantkunde für Köche und Hotelfachleute
  • Wahlpflichtfach
    Ausbildereignung oder aus dem Angebot an Zusatzfächern der Schule

    Dazu besteht die Möglichkeit, freiwillig an ergänzenden Seminaren und Exkursionen teilzunehmen.


Die Zusatzqualifikationen:

Mit erfolgreichem Abschluss des Faches Ausbildereignung wird die Ausbildereignung zuerkannt.
Mit ausreichenden Leistungen in der Abschlussprüfung zum Gastronomen ist der theoretische Teil der Meisterprüfung im Gastgewerbe als Küchenmeister, Restaurantmeister oder Hotelmeister abgelegt. Mit Bestehen der praktischen Meisterprüfung wird der Meistertitel erworben.

Die schulische Organisation:

Der Präsenzunterricht erfolgt i.d.R. im Klassenverband. Schultage sind Montag bis Freitag, zwischen 7.45 Uhr und ca. 13.00 Uhr. Je nach Fächerwahl muss mit Unterricht an einem bis drei Nachmittagen gerechnet werden. Es gilt die Ferienregelung von Baden-Württemberg.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren:

Ein eventuelles Auswahlverfahren richtet sich nach der Bewertungszahl, die sich aus dem Durchschnitt von Ausbildungs- und Berufsschulzeugnis ergibt.

Die Kosten:

Der Schulbesuch ist kostenpflichtig. Hinzu kommen Kosten für Lehr- und Lernmittel. Nähere Informationen finden Sie im Hauptmenu unter "Kosten".

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